Demnächst müssen Betriebe die Gehälter für ihre Mitarbeiter zahlen – selbst, wenn diese in Kurzarbeit sind. Denn die Rückerstattung vom AMS wird kommt erst später. Jetzt springen die Banken ein und gewähren Überbrückungsgelder.
Den österreichischen Klein- und Mittelbetrieben geht bald die Luft aus – rund 50 % können ohne baldige Einkünfte nur noch maximal ein Monat durchhalten, denn die Kosten laufen wie gewohnt weiter. Und nächste Woche müssen die Gehälter überwiesen werden – auch bei Kurzarbeit.
Da das Geld vom AMS erst im Nachhinein ausbezahlt wird, helfen die Banken aus und bieten Überbrückungsgelder. Der Ablauf ist glücklicherweise sehr unkompliziert!
So kommen Sie zu den Überbrückungsgeldern
Wenn Ihre Mitarbeiter beim AMS zur Kurzarbeit angemeldet sind und Sie die Genehmigung bereits bekommen haben, können Sie damit bei Ihrer Hausbank einen Überbrückungskredit beantragen. Laut Robert Zadrazil, Vize-Spartenobmann für Finanzwesen in der Wirtschaftskammer, bekommen Sie die Überbrückungsgelder innerhalb weniger Stunden ausbezahlt.
Das AMS überweist die Förderungen für Kurzarbeit dann direkt an die Bank, wodurch der Kredit automatisch getilgt ist.
Sollten Sie noch keine Kurzarbeit angemeldet haben, können Sie das immer noch nachholen. Das AMS prüft derzeit sehr schnell und sendet Ihnen die Genehmigung innerhalb kürzester Zeit zu, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.